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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2002 - 8 A 11956/00   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2002 - 8 A 11956/00 (https://dejure.org/2002,32207)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.10.2002 - 8 A 11956/00 (https://dejure.org/2002,32207)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 8 A 11956/00 (https://dejure.org/2002,32207)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme -

    Die Tatsache, dass das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf gutachterliche Äußerungen der Sachverständigen S. und H. der Nachbarklage im Verfahren 8 A 11956/00 stattgegeben hat, gibt für die Aufklärungsrüge mangels Identität der Streitgegenstände nichts her.

    Das vorliegende Verfahren betrifft die Baugenehmigung für den Umbau und die Umnutzung des Erdgeschosses, das Verfahren 8 A 11956/00 die Baugenehmigung für die Nutzung des Obergeschosses des so genannten Stalles 3.

    In einem entgegenstehenden Irrglauben konnte sich die Klägerin nicht deshalb bestätigt fühlen, weil die Berufung im Verfahren 8 A 11956/00 Erfolg hatte; denn das Urteil in jenem Verfahren betraf zum einen einen anderen Streitgegenstand und war zum anderen am 16. Oktober 2002 auch noch nicht ergangen, sondern wurde zeitgleich mit dem Urteil dieses Verfahrens am 30. Oktober 2002 verkündet.

  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 6.03

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahmen -

    Die Tatsache, dass das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf gutachterliche Äußerungen der Sachverständigen S. und H. der Nachbarklage des Klägers im Verfahren 8 A 11956/00 stattgegeben hat, gibt für die Aufklärungsrüge mangels Identität der Streitgegenstände nichts her.

    Das vorliegende Verfahren betrifft die Baugenehmigung für den Umbau und die Umnutzung des Erdgeschosses, das Verfahren 8 A 11956/00 die Baugenehmigung für die Nutzung des Obergeschosses des so genannten Stalles 3.

    In einem entgegenstehenden Irrglauben konnte sich der Kläger nicht deshalb bestätigt fühlen, weil seine Berufung im Verfahren 8 A 11956/00 Erfolg hatte; denn das Urteil in jenem Verfahren betraf zum einen einen anderen Streitgegenstand und war zum anderen am 16. Oktober 2002 auch noch nicht ergangen, sondern wurde zeitgleich mit dem Urteil dieses Verfahrens am 30. Oktober 2002 verkündet.

  • VG Trier, 30.10.2006 - 5 L 876/06

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches

    Ausgehend hiervon sieht die Kammer keine Veranlassung, dem Widerspruch des Antragstellers aufschiebende Wirkung beizumessen, denn eine Genehmigung zur Änderung eines landwirtschaftlichen Betriebs verstößt grundsätzlich dann nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die von dem neuen Vorhaben ausgehenden Immissionen im Rahmen der früheren Immissionslage halten oder eine Verbesserung der Verhältnisse eintritt, so dass Immissionen im Umfang der Vorbelastung auch dann zumutbar sind, wenn sie ansonsten in einer vergleichbaren Umgebung nicht hinzunehmen wären (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 A 11956/00.OVG -).
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